Die Frage, ob ein Pool baubewilligungspflichtig ist, taucht bei jedem Bau von einem Schwimmbecken früher oder später auf. Aber ist eine Baubewilligung wirklich notwendig?

Baubewilligung für Pool: Ja oder Nein?

Grundsätzlich ist jedes Schwimmbecken, welches im Winter nicht abgeräumt wird und das ganze Jahr aufgestellt bleibt, baubewilligungspflichtig. Bei den teil- und vollversenkten Becken ist der Fall klar, dass es zwingend eine Baubewilligung braucht. Bei den kostengünstigeren Aufstellbecken, welche im Herbst abgeräumt werden, braucht es normalerweise keine Bewilligung. Bei unseren qualitativ hochstehenden Aufstellbecken braucht es meistens eine Bewilligung, da wir unsere Becken problemlos überwintern können und das Becken nicht immer abräumen und aufstellen. Bei gewissen Gemeinden müssen Sie jedoch die Bewilligung für die Aufstellbecken erst ab einer vorgegebenen Grösse einreichen.

Wo kann ich mich über die Baueingabe von meinem Pool informieren?

Für die genauen Vorschriften von Ihrem Swimmingpool im Garten melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Bauamt vor Ort. Die exakten Vorschriften, sowie die Formulare variieren teilweise von Gemeinde zu Gemeinde und von Kanton zu Kanton.

Hilfe! So viel Bürokram…

Viele Privatpersonen schreckt eine Baubewilligung für einen Pool Bau ab. Keine Angst, wir unterstützen Sie gerne. BOWI stellt Ihnen alle notwendigen technischen Daten und Pläne zur Verfügung, damit Sie die Eingabe problemlos selbst machen können. Falls Sie gar nichts mit der Baubewilligung zu tun haben möchten ist das ebenfalls kein Problem. BOWI bietet den Service an, für Sie mit dem jeweiligen Bauamt Kontakt aufzunehmen und die Baueingabe selbständig einzureichen. So erledigen wir für Sie den kompletten Bürokram der Baubewilligung. Bitte melden Sie sich bei Interesse per Mail, Telefon oder persönlich in Willisau.